in Rostock und Ribnitz-Damgarten
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Dipl.-Ing (FH) Andreas Stechert
in Ribnitz-Damgarten
(Mecklenburg-Vorpommern)

Leistungen

Katastervermessung

Grenzfeststellungen

Grenzfeststellungen beinhalten die Übertragung des rechtsverbindlichen Nachweises des Flurstückes mit seinen Grenzpunkten in die Örtlichkeit auf der Grundlage des Katasternachweises. Sie bestehen aus den Teilaufgaben Grenzherstellung als technischer Bearbeitungsschritt und der eigentlichen Grenzfeststellung im Sinne des Verfahrensrechtes als Verwaltungsakt.

In der Regel sind die Grenzfesstellungen mit der Abmarkung bzw. dem Wiederauffinden der Grenzpunkte und deren Vermarkung (Grenzsteine, Grenzmarken) verbunden.


Flurstückszerlegungen

Das Flurstück ist die kleinste Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters. Es wird in der Hierachie Flurstück mit der Bezeichnung (Flurstücksnummer), Flur, Gemarkung, Gemeinde, Kreis dargestellt. Ein oder mehrere Flurstücke werden im Grundbuch als Grundstück nachgewiesen. Eintragungsfähig ist im Liegenschaftskataster und damit im Grundbuch nur das vollständig gebildete Flurstück, d.h. keine Teilflurstücke.

Flurstücke werden durch Zerlegungsvermessungen gebildet.


Schlußvermessungen langgestreckter Objekte
(Autobahnen, Strassen, Eisenbahnen )

Unter Schlussvermessungen versteht man eine Besonderheit der erforderlichen Flurstückszerlegung zum Zwecke des Grunderwerbs für längstgerichtete Objekte wie z.B. Autobahnen, Straßen, Eisenbahnen, Flüsse, Gräben usw..


Gebäudeeinmessungen

Gebäudeeinmessungen sind nach Abschluß der Baumaßnahmen zum Zwecke der Eintragung in das Liegenschaftskataster erforderlich. Mit der Gebäudeeinmessung wird ein Bauvorhaben in der Regel abgeschlossen und weist die Besonderheit des Grundstückes (Flurstück und Gebäude) in ihrem rechtlichen Zusammenhang, z.B. durch vorgeschriebene Grenzabstände, nach.


Beliehene Stelle für Bodenordnungsverfahren
nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz

Das Vermessungsbüro Stechert ist beliehene Stelle für die Durchführung von Flurneuordnungsverfahren unter der Verantwortung des Landwirtschaftsministeriums und der jeweils zuständigen Ämter für Landwirtschaft.

Nach Einleitung der Verfahren werden die vermessungstechnischen und verwaltungsrechtlichen Abläufe bis zum fertigen Bodenordnungsplan im neuen Bestand bebeitet.

Ein wesentliches Element der Flurneuordnung ist der Maßnahmeplan für die Realisierung investiver Vorhaben der Infrastrukturverbesserung, der Dorferneuerung und des Umweltschutzes.

 


ALK-Herstellung (Automatisierte Liegenschaftskarte)

Die Herstellung der automatisierten Liegenschaftskarte als digitale Karte zum Nachweis der Liegenschaften (Grundstücke und Gebäude) ist eine Landesaufgabe. Die automatisierte Liegenschaftskarte ist nach dem neuen Vermessungs- und Katastergesetz des Landes in der gegenwärtigen Gesetzesnovelle die amtliche Geodatenbasis.


Festpunktbestimmungen (Lage- u. Höhennetze)

Zum Zwecke der Durchführung weiterer Vermessungen werden Lage- und Höhenfestpunkte, ausgehend von den staatlichen Festpunktnetzen, wiederhergestellt, erneuert und aufgabenbezogen erweitert. In der Regel werden Festpunkte lagemäßig durch Satellitenvermessung (GPS) bestimmt. Auf das amtliche Lage- und Höhennetz beziehen sich in der Regel alle Bauvorhaben, Grenzpunkte und topographische Punkte werden im amtlichen Lagefestpunktnetz festgelegt.


Geodatenmanagment

Auf der Grundlage der automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) und des amtlichen Liegenschaftsbuches (ALB) werden bodenbezogene, thematische Sachverhalte im Rahmen eines Geoinformationssystems (GIS) dargestellt.

Auf Wunsch kann dieses GIS-System durch uns geführt und für Ihre Aufgaben nach Form und Inhalt laufend aktualisiert werden. Beispiellösungen sind:
- Leitungskataster
- Eigentums- und Nutzungsflächen der Landwirte als amtlicher Nachweis

 

 

 

Für wen machen wir was?

Eine Kurzübersicht über
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Mühlenstrasse 10
18069 Rostock

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