Lagepläne
Lageplan (Festlegungen gem. Bauvorlagenverordnung-BauVorlVO M-V vom 10.7.2006)
Der Lageplan ist auf der Grundlage der amtlichen Liegenschaftskarte zu erstellen. Dabei ist ein Maßstab von mindestens 1:500 zu verwenden. Ein größerer Maßstab ist zu wählen, wenn es für die Beurteilung des Vorhabens erforderlich ist. Der Lageplan muss von einer Vermessungsstelle im Sinne des § 3 Abs. 1 des Vermessungs- und Katastergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 2002 (GVOBl. M-V S. 524), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102) geändert worden ist, erstellt werden, wenn
- Gebäude näher als 0,5 Meter an der Grundstücksgrenze errichtet werden sollen oder
- Gebäude so errichtet werden sollen, dass eine ihrer Abstandsflächen bis weniger als 0,5 Meter an die Grundstücksgrenze heranreicht und es sich bei der Grundstücksgrenze nicht um eine festgestellte Flurstücksgrenze im Sinne von § 16 Abs. 1 Vermessungs- und Katastergesetz handelt.
Der Lageplan muss, soweit dies zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich ist, enthalten:
- den Maßstab und die Nordrichtung,
- die katastermäßigen Flächengrößen, Flurstücksnummern und die Flurstücksgrenzen des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke,
- die im Grundbuch geführte Bezeichnung des Baugrundstücks und der benachbarten
Grundstücke mit den jeweiligen Eigentümerangaben,
- die vorhandenen baulichen Anlagen auf dem Baugrundstück und den benachbarten
Grundstücken mit Angabe ihrer Nutzung, First- und Außenwandhöhe, Dachform und
der Art der Außenwände und der Bedachung,
- Bau- und Kulturdenkmale sowie geschützte Naturbestandteile auf dem Baugrundstück und auf den Nachbargrundstücken,
- Leitungen, die der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Gas, Elektrizität, Wärme, der öffentlichen Abwasserentsorgung oder der Telekommunikation, und Rohrleitungen, die dem Ferntransport von Stoffen dienen sowie deren Abstände zu der geplanten baulichen Anlage,
- die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen mit Angabe der Breite, der Straßenklasse und der Höhenlage,
- Hydranten und andere Wasserentnahmestellen für die Feuerwehr,
- Flächen, die von Baulasten betroffen sind,
- die Festsetzungen eines Bebauungsplans über die überbaubare Grundstücksfläche, Erhaltungs- und Pflanzgebote,
- die geplante bauliche Anlage unter Angabe der Außenmaße, der Dachform und der Höhenlage des Erdgeschossfußbodens zur Straße,
- die Höhenlage der Eckpunkte des Baugrundstücks und der Eckpunkte der geplantenbaulichen Anlage mit Bezug auf das jeweilige Höhenbezugssystem,
- die Aufteilung der nicht überbauten Flächen unter Angabe der Lage und Breite der Zu- und Abfahrten, der Anzahl, Lage und Größe der Kinderspielplätze, der Stellplätze und der Flächen für die Feuerwehr,
- die Abstände der geplanten baulichen Anlage zu anderen baulichen Anlagen auf dem Baugrundstück und auf den benachbarten Grundstücken, zu den Nachbargrenzen sowie die Abstandsflächen,
- ortsfeste Behälter für Gase, Öle oder wassergefährdende oder brennbare Flüssigkeiten
sowie deren Abstände zu der geplanten baulichen Anlage,
- die Abstände der geplanten baulichen Anlage zu oberirdischen Gewässern und zum Wald.