



Der ÖbVI ist ein Organ des öffentlichen Vermessungswesens. Er ist auf Grund der Vermessungsgesetze und der Berufsordnungen der jeweiligen Bundesländer dazu befugt, Aufgaben der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters zu bearbeiten. Er ist berechtigt, Katastervermessungen auszuführen und Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen des Grund und Bodens festgestellt wurden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.
Der ÖbVI nimmt einen bedeutenden Platz im Eigentumssicherungssystem von Grund und Boden ein. Auf Grund dieser hohen Verantwortung übt er einen freien Beruf aus.
Seine Tätigkeit ist kein Gewerbe. Als selbstständiger Freiberufler haftet er persönlich für seine Arbeit.
Durch die öffentliche Bestellung ist er Träger eines öffentlichen Amtes. Er ist an die staatliche Gebührenordnung und an die Honorarordnung für Architekten (HOAI) gebunden. Er unterliegt daher nur dem Leistungswettbewerb.


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Eine Kurzübersicht über
unsere Leistungsfelder.

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